Aufnahme
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Sie haben Interesse an einem Schulplatz für Ihr Kind?

Das Aufnahmeverfahren für das nächste Schuljahr beginnt am 23. November!

Wir möchten, dass Sie gut informiert sind! Aus diesem Grund umfasst das Aufnahmeverfahren mehrere Stufen: der Besuch eines Infoabends sowie eines Info-Workshops sowie mindestens ein persönliches Gespräch und eine Hospitation an unserer Schule. 

Termin für unsere Infoabende 2011/2012: 23. 11. 2011, 19.30 oder 02. 02. 2012, 19.30

Info-Workshop (Anmeldung ist notwendig!): 17.03.2012

Hospitationen (Termine nach Vereinbarung): 16.-27.04.2012

Aufnahmegespräche (nach Vereinbarung): 11./12. 05.2012

 

 

 

Mein Kind ist Quereinsteiger, was muss ich tun?

Nehmen Sie zunächst Kontakt mit uns auf. Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen, oder sich telefonisch (06226-55 47 40, Mo-Fr 8.00 - 13.00) oder per Email: info(at)montessori-lernwerk.de, an uns wenden. 

Derzeit können wir leider keine Quereinsteiger aufnehmen!

 

Ich möchte gerne mit jemandem aus der Elternschaft über mein Anliegen sprechen. Wohin kann ich mich wenden?

Manchmal ist es hilfreich, sich mit anderen Eltern auszutauschen - Fragen zu stellen oder sich ganz unverbindlich über die Schule aus dem Blickwinkel erfahrener Eltern zu informieren. Hierfür steht eine Elternvertreterin zur Verfügung. Kontaktdaten erhalten Sie über das Sekretariat.

 

Und wie ist das mit dem Schulgeld?

Die staatliche Förderung reicht zur Deckung unserer Kosten leider nicht aus. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, von den Eltern ein Schulgeld zu erheben.

Dieses beträgt derzeit im Durchschnitt 215 Euro pro Kind und Monat. Das individuelle Schulgeld pro Familie wird dabei in einem gemeinschaftlichen demokratischen und solidarischen Verfahren jedes Jahr neu festgelegt

Unabhängig von diesem monatlichen Betrag wird eine Aufnahmegebühr von 1.000 Euro pro Kind fällig (700 Euro für das zweite, 400 Euro für das dritte Kind). Diese Aufnahmegebühr verbleibt auch im Falle eines Ausscheidens beim Trägerverein LernWerk e.V. und wird für notwendige Anschaffungen und Investitionen verwendet. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag die Aufnahmegebühr in Raten bezahlt werden.

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